Aktuelles

28.11.2024 09:03:00 Uhr

Grundsteuerreform 2025

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Umsetzung der Grundsteuerreform ist auf der Zielgeraden. Die Gemeindeverwaltung hat mit dem Gemeinderat gemeinsam in seiner Sitzung vom 11. November 2024 die neuen Hebesätze für die beiden Grundsteuern A und B festgelegt. Die Hebesätze wurden bei beiden Grundsteuern massiv gesenkt, um auf der einen Seite die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend zu entlasten, auf der anderen Seite aber auch das Realsteueraufkommen der Gemeinde Neudrossenfeld zu sichern.

Die neuen Hebesätze, gültig ab dem 01.01.2025, wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 190 v.H. (bisher 340 v.H.)
Grundsteuer B: 190 v.H. (bisher 340 v.H.).

Bei Fragen zum zugrundegelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Tel.Nr. 089 / 30700077.

Anfragen an die Gemeindeverwaltung Neudrossenfeld richten Sie bitte schriftlich an uns. Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich herzlich.


Ihr
Harald Hübner
Erster Bürgermeister


Autor: Gemeinde Neudrossenfeld