Aktuelles
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Ansprechpartner in allen Fragen zur Grundsteuerreform und zu diesen Erklärungen sind die Finanzbehörden und nicht die Gemeinden.
Bitte sehen Sie von Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung aufgrund der unterlassenen turnusmäßigen Aktualisierung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz vereinbar sind. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (Ausgabe Nr. 23, Seite 638).
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren wird im Bayerischen Grundsteuergesetz fortgeführt. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Bei der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen die Regelungen im Wesentlichen dem neuen Bundesrecht. So werden landwirtschaftliche Wohngebäude zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet.
Die neuen Grundsteuermessbeträge werden durch die Steuerverwaltung festgestellt. Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer ab April 2022 vom Finanzamt eine Aufforderung, Erklärungen zu ihren Grundstücken abzugeben. Die Abgabe dieser Grundsteuererklärungen muss bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen.
Die Gemeinden erheben dann nur noch, wie bisher auch, auf die von den Finanzbehörden festgesetzten und den Gemeinden übermittelten Grundsteuermessbeträge einen gemeindeeigenen Hebesatz.
Die Grundsteuer wird dann ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht erhoben.
Weitergehende Informationen können Sie der Anlage zu diesem Textbeitrag entnehmen oder direkt unter www.grundsteuer.bayern.de abrufen. Diese Internetseite wird fortlaufend aktualisiert.
Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt) (externer Link)
Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern (externer Link)