Bauleitplanung

Änderung des Flächennutzungsplanes

Änderung des Flächennutzungsplanes

BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neudrossenfeld
Vollzug des Baugesetzbuches

Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hintere Gemeinde, Höhe, Kulmbacher Straße, Gutenbergstraße, Kreuzstein und Neuenreuther Straße

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

und der

frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hintere Gemeinde, Höhe, Kulmbacher Straße, Gutenbergstraße, Kreuzstein und Neuenreuther Straße



Der Gemeinderat Neudrossenfeld hat in der Sitzung vom 1. August 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Hintere Gemeinde, Höhe, Kulmbacher Straße, Gutenbergstraße, Kreuzstein und Neuenreuther Straße und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 262, 263, 265, 261, 263/2, 266, 266/1, 268 (Teilfläche), 267 (Teilfläche), 269 (Teilfläche), 257, 255 (Teilfläche), 246/12, 246/13, 246/11 (Teilfläche), 246 (Teilfläche) sowie die Flurnummern 522 (Teilfläche) und 526 (Teilfläche) der Gemarkung Neudrossenfeld. Der Lageplan vom 1. August 2022 mit der räumlichen Darstellung des Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans / der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt vom 22. August 2022 bis einschließlich 23. September 2022 öffentlich aus und kann im in der

Gemeindeverwaltung Neudrossenfeld, Adam-Seiler-Straße 1, 95512 Neudrossenfeld während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und an Donnerstagen zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:45 Uhr eingesehen werden.

Zusätzlich ist eine Einsicht auf der Internetseite der Gemeinde Neudrossenfeld unter www.neudrossenfeld.de -> Bauen & Wirtschaft --> Bauleitplanung --> Änderung des Flächennutzungsplanes möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Neudrossenfeld den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Aufgrund der bauleitplanerischen Absichten des Vorhabenträgers des Bebauungsplanes „Wohnen am Erlgraben“ hat der Gemeindeentwicklungsausschuss und der Gemeinderat über die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebiets südlich des Plangebiets des Vorhabenträges bis zu den im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Wohnbauflächen an der Waldauer Straße beraten.

Die Gemeinde Neudrossenfeld kann derzeit nicht genügend Wohnbauflächen Bauherren zur Verfügung stellen. Die derzeit in Planung und in Erschließung befindlichen Bebauungspläne und die dabei zu schaffenden Baugrundstücke sind weit überzeichnet. Die derzeit im Flächennutzungsplan der Gemeinde Neudrossenfeld ausgewiesenen Wohnbauflächen stehen teilweise mangels Verkaufsbereitschaft der Eigentümer nicht zur Verfügung bzw. würde eine Bebauung zu einer Überlastung des Mischwasserkanalnetzes in Neudrossenfeld führen.

Aufgrund der mangelnden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer sollen die Grundstücke im Bereich des Kreuzstein und der Neuenreuther Straße, die derzeit als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, wieder als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen werden.

Durch den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Erlgraben“ müssen in der Straße „Hintere Gemeinde“ Ver- und Entsorgungsleitungen geschaffen werden. Ausreichend dimensioniert, können diese die Ver- und Entsorgung der Wohnbauflächen in den Bereichen Hintere Gemeinde, Höhe, Kulmbacher Straße und Gutenbergstraße übernommen. Der Lückenschluss bis zu den im Flächennutzungsplan vorhandenen Wohnbauflächen entlang der Waldauer Straße bietet sich für die künftige Siedlungsentwicklung an.

Eine stückweise und bedarfsangepasste Entwicklung wird zu einer organischen Siedlungsentwicklung am nordöstlichen Rand der Wohn- und Gewerbebebauung führen. Dafür sollen im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes Grundlagen geschaffen werden.

Weitergehende Planungen könnten nach der Änderung des Flächennutzungsplanes dann unter Beachtung der Infrastruktur, insbesondere Kinderbetreuung und Schulbildung sowie von Baulücken und Leerständen in Neudrossenfeld bedarfsorientiert von Norden nach Süden erfolgen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Vollzug des Bauplanungsrechts“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Neudrossenfeld, 4. August 2022
Gemeinde Neudrossenfeld
Harald Hübner
Erster Bürgermeister

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes wird des Weiteren wie folgt umgrenzt:

Formular TÖB Beteiligung

(PDF- Datei mit ca. 1.89 MB)

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