Wahlen

Europawahl 2024

Europawahl am 09. Juni 2024

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 9. Juni 2024 statt.

1. Urnenwahl
Aufgrund des schätzungsweisen vermehrten Aufkommens an Briefwählerinnen und Briefwählern und auch mangels Wahlhelfer wird die Gemeinde die Einteilung der Urnenwahlbezirke wie bei der letzten Wahl beibehalten und nur 3 Wahllokale im gesamten Gemeindegebiet einrichten.

Folgende 3 Wahllokale für die Urnenwahlbezirke werden gebildet:

- Rathaus Neudrossenfeld
- Schule Neudrossenfeld
- Feuerwehrhaus Altdrossenfeld

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal.

Bitte achten Sie auf den auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahlraum.

2. Briefwahl
Falls Sie die Briefwahl bevorzugen:
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines einschließlich des Antrages auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Auf unserer Internetseite www.neudrossenfeld.de oder auch über den, auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten, QR-Code gelangen Sie zum Online-Antrag.
Zur Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: neben Name, Anschrift, Geburtsdatum ist auch die Angabe der Nr. im Wählerverzeichnis sowie der entsprechende Stimmbezirk (beides ersichtlich auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben.

Hinweis zur Online-Beantragung eines Wahlscheines

ONLINE-ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für die Europawahl am 9. Juni 2024

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neudrossenfeld eingetragen sind!

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen.

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises wählen wollen.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch
wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag
nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt.

Verlorene Wahlscheine u. Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

(PDF- Datei mit ca. 0.76 MB)

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