Landtags- und Bezirkswahl 2023
Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
Am 08. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
1. Urnenwahl
Aufgrund des schätzungsweisen vermehrten Aufkommens an Briefwählerinnen und Briefwählern und auch mangels Wahlhelfer wird die Gemeinde die Einteilung der Urnenwahlbezirke anpassen und nur 3 Wahllokale im gesamten Gemeindegebiet einrichten. Die bisherigen Wahllokale in den Ortsteilen entfallen.
Folgende 3 Wahllokale für die Urnenwahlbezirke werden gebildet:
- Rathaus Neudrossenfeld
- Schule Neudrossenfeld
- Feuerwehrhaus Altdrossenfeld
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal.
Bitte achten Sie auf den auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben Wahlraum.
2. Briefwahl
Falls Sie die Briefwahl bevorzugen:
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines einschließlich des Antrages auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Auf unserer Internetseite www.neudrossenfeld.de oder auch über den, auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten, QR-Code gelangen Sie zum Online-Antrag.
Zur Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: neben Name, Anschrift, Geburtsdatum ist auch die Angabe der Nr. im Wählerverzeichnis sowie der entsprechende Stimmbezirk (beides ersichtlich auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben.
Beantragung eines Wahlscheines
zur Online- Beantragung (externer Link)
Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl
(PDF- Datei mit ca. 0.20 MB)
Datei herunterladenBekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
(PDF- Datei mit ca. 0.74 MB)
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