Wasserversorgung
Trinkwasseranalyse Hochbehälter Brunnen Pechgraben, Reinwasser 01.07.2026
(PDF- Datei mit ca. 0.14 MB)
Datei herunterladenLindauer Gruppe
Versorgung mit FWO-Wasser seit 10.04.2014
Versorgung der Ortsteile im Gemeindegebiet Neudrossenfeld:
Buch am Sand, Dreschen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Fichtelhof, Fohlenhof, Grauenthal, Hainbühl, Hölle, Heidelmühle, Hornungsreuth, Hintere Gemeinde, Igelsreuth, Langenstadt, Schwingen, Hintere und Vordere Lehen, Neuenreuth am Main, Ober-/Unterbrücklein, Rohr, Unterlettenrangen, Wehelitz, Unterobsang, Waldau
Versorgung der Ortsteile im Stadtgebiet Kulmbach:
Leuchau, Rothenhügl, Donnersreuth, Gößmannsreuth, Ober- und Unterzettlitz
Versorgung der Ortsteile im Gemeindegebiet Trebgast:
Lindau und Rehleiten
Trinkwasseranalyse Lindauer Gruppe (FWO-Wasser)
05.12.2023
(PDF- Datei mit ca. 2.71 MB)
Wichtiges Informationen bezüglich der Trinkwasserversorgung
Befüllen von Schwimmbädern
Schwimmbäder, Schwimmteiche und Gartenteiche
dürfen nicht von der Feuerwehr befüllt werden!
Die Schwimmbadzeit naht und es mehren sich die Anfragen bei der Feuerwehr:
"Könnte die Feuerwehr das Schwimmbad befüllen oder bekommen wir von der Feuerwehr Schläuche um vom Hydranten aus zu befüllen?"
Dazu folgende Informationen:
Den Feuerwehren ist es im Gemeindegebiet Neudrossenfeld und im Verbandsgebiet der Lindauer Gruppe nicht erlaubt, Schwimmbäder zu befüllen oder abzupumpen. Das gleiche gilt für Gartenteiche, Schwimmteiche oder sonstige Wasserrückhaltesysteme.
Schläuche oder Armaturen können auch nicht von den Feuerwehren ausgeliehen werden!
Die Entnahme von Wasser aus dem Hydrantennetz ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde bzw. den Zweckverband erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls.
Die Schwimmbäder sind über die normale Hausinstallation (Gartenwasserhahn o.ä.) selbst zu befüllen.
Bei größeren Anlagen (ab 15 m³ Inhalt) kann ausnahmsweise der Wasserwart die Befüllung übernehmen. In diesem Fall sind folgende Gebühren abzurechnen:
- Doppelte Wassergebühr
(vgl. § 10 Beitrags- und Gebührensatzung – Regelung für bewegliche Wasserzähler)
- Fahrtkostenpauschale von 10,00 € zzgl. gültige Mehrwertsteuer
- Zeitaufwand des Wasserwarts (Stundensatz z. Zt. 38,50 € zzgl. gültige Mehrwertsteuer)
Wir bitten um Verständnis!
