Wahlen
Bundestagswahl 2025
Hinweise zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025
Die Wahl des Deutschen Bundestages findet am 23. Februar 2025 statt. Wir weisen daher auf Folgendes hin:
Es gelten verkürzte Fristen. Dennoch müssen die eingereichten Wahlvorschläge vom Bundeswahlleiter geprüft und darüber entschieden werden. Erst danach ist es möglich, die Stimmzettel zu erstellen und zu drucken.
Briefwahlunterlagen können wir erst ausstellen, wenn die amtlichen Stimmzettel bei uns vorliegen (diese werden über den Kreiswahlleiter verteilt). Wir rechnen damit, dass voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltermin die Unterlagen vollständig sind und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden können.
Alle Antragsteller erhalten diese schnellstmöglich.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Auf unserer Internetseite www.neudrossenfeld.de oder auch über den, auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten, QR-Code gelangen Sie zum Online-Antrag.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Bundestagswahl 2025 auf unserer Internetseite.