Aktuelles

27.05.2020 11:27:00 Uhr

Vorlage von Bauanträgen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seitens der Bauverwaltung wird bekannt gegeben, dass ab September 2019 vom Gemeinderat zu behandelnde Bauanträge rechtzeitig und vollständig durch die Bauwerber vorgelegt werden müssen. Das heißt, die Bauantragsunterlagen müssen vollständig und in dreifacher Ausfertigung bis zum 25. des Vormonats vorgelegt werden, da die Bauanträge bereits am ersten Montag im Monat im Rahmen einer nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vorbesprochen werden.

Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.


Autor: Gemeinde Neudrossenfeld