Aktuelles

25.01.2023 07:52:00 Uhr

Schöffenwahl 2023

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen- und Jugendschöffen-Vorschlagsliste


In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen und der Jugendschöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern bzw. in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.

Jugendschöffenwahl

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Schöffenwahl

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Das Schöffenamt in Bayern

Weitere Informationen und Bewerbungsformular (externer Link)

Bewerbungsformular Schöffen

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Bewerbungsformular Jugendschöffen

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Autor: Gemeinde Neudrossenfeld