Aktuelles

12.01.2024 07:59:00 Uhr

Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern für das Jahr 2024

Am 15. Februar werden folgende Steuern und Gebühren fällig:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Wasser- und Kanalgebühren
- Niederschlagswassergebühren

Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen kostenfrei auf ein Konto der Gemeindekasse zu überweisen.

Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungsauftrag und eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Raten bei Fälligkeit eingezogen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Die Forderungen werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Das Lastschriftmandat ist jederzeit widerrufbar. Vordrucke erhalten Sie im Rathaus oder unter www.neudrossenfeld.de.

Sofern sich die Bankverbindung geändert hat, teilen Sie dies bitte umgehend der Gemeindekasse mit.


HINWEIS zur Grundsteuer:
In der Sitzung des Gemeinderates am 8. Mai 2023 wurde die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A (von 300 v.H. auf
340 v.H.) und B (von 300 v.H. auf 340 v.H.) zum 01.01.2024 einstimmig beschlossen.

Die Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2024 wurden wie folgt festgesetzt:

- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 340 v.H.

- für Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H.

Ihre
Gemeindeverwaltung


Autor: Gemeinde Neudrossenfeld