Aktuelles

06.12.2022 09:53:00 Uhr

Digitales Bauantragsverfahren

Das Landratsamt Kulmbach wird zum 01. Dezember 2022 in den Anwendungsbereich der Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen und nimmt somit am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil.
Deshalb sind ab 01. Dezember 2022 alle bauaufsichtlichen Anträge wie Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Abweichungen, Befreiung oder Ausnahmen vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Abstandsflächenübernahmen, Baubeseitigungsanzeigen, Anträge auf Genehmigungsfreistellung, Baubeginnsanzeigen, Anträge auf Verlängerung der Baugenehmigung sowie Abgrabungsanträge nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Kulmbach einzureichen.
Ziel des Pilotprojekts ist es, dass Planungs- und Architekturbüros über das Bayern-Portal bauaufsichtliche Anträge digital einreichen können. In diesem Portal können Bauantragsformulare in einem geführten Prozess online ausgefüllt und die digitalen Baupläne hochgeladen werden.
Das Einreichen von Bauanträgen und sonstigen baurechtlichen Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich. Diese sind ebenfalls ab 01. Dezember 2022 direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Kulmbach – und nicht mehr über die Gemeinde - einzureichen.


Autor: Gemeinde Neudrossenfeld