Aktuelles

30.01.2026 10:07:00 Uhr

HINWEIS zur aktuellen Wettersituation

Gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 13. Juli 2021 weisen wir ausdrücklich auf § 3 Verbote (2) c) folgendermaßen hin:

Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee

1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,
2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können.

Das Ablagern von Schnee auf öffentlichen Straßen ist verboten, da es den Verkehr gefährdet und die Arbeiten des Winterdienstes behindert.

Wir bitten Sie um Beachtung.

Ihre
Gemeindeverwaltung


Autor: Gemeinde Neudrossenfeld