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Ansteckungsgefahr durch Mund-Nasen-Bedeckung verringern
Eine Alltagsmaske oder einen Schal vor Mund und Nase zu tragen, schützt die Mitmenschen, sich mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Ab 27. April 2020 ist dies verpflichtend:
- für Personen ab dem siebten Lebensjahr,
- beim Einkaufen,
- bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs
und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie
- für das Personal von geöffneten Geschäften.
Ein Mundschutzgebot, also die Empfehlung eine solche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, besteht bereits seit 20. April 2020.
Allerdings sollte dennoch darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem bleibt es bei den üblichen Hygiene-Regeln.
Die sogenannte Maskenpflicht ermöglicht als zusätzlicher Baustein Erleichterungen der Regelungen des öffentlichen Lebens, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen wurden.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Weitere Informationen erhalten sie direkt auf der Internetpräsentation des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/