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10.01.2022 08:48:00 Uhr

Maßnahmen zum Schutz der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen; 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses der Gemeinde Neudrossenfeld ab 03.01.2022

Ein Zugang zu den Amtsgebäuden des Landratsamtes, der Stadt Kulmbach und der Rathäuser der Städte, Märkte und Gemeinden ist ab Montag, 3. Januar 2022 nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der 3G-Regelung möglich.


Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird. Der Aufrechterhaltung der Funktionsfähig-keit der kritischen Infrastrukturen in den verschiedensten Bereichen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte vollumfänglich ausüben zu können.

Die bayerischen Behörden sollen auch in den nächsten Wochen für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein und der Dienstbetrieb jederzeit aufrechterhalten werden.

Die Bayerische Staatsregierung fordert deshalb alle Behörden auf, durch organisatorische Maß-nahmen sicherzustellen, dass das Infektionsrisiko in Behörden für Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie für Beschäftigte, soweit wie möglich minimiert wird.

Die Landkreise und alle Städte, Märkte und Gemeinden werden gebeten, in gleicher Weise zu verfahren. Der Landkreis Kulmbach, die Stadt Kulmbach und die Städte, Märkte und Gemeinden haben vereinbart, der Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung zu folgen.

Ein Zugang zu den Amtsgebäuden des Landratsamtes, der Stadt Kulmbach und der Rathäuser der Städte, Märkte und Gemeinden ist ab Montag, 3. Januar 2022 nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der 3G-Regelung möglich.

Die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher bleibt weiter-hin bestehen.

Die Besucherinnen und Besucher benötigen ab sofort für den Zutritt
- einen negativen Antigen-Schnelltest
- oder einen negativen PCR-Test,
- oder einen Genesenen-Nachweis
- oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung.

Die Terminvergabe für das Rathaus Neudrossenfeld ist telefonisch unter der Rufnummer 0 92 03 / 993-0, schriftlich per E-Mail (poststelle@neudrossenfeld.de) möglich.

Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, bestimmte Dienstleistungen über unseren Online-Service „Mit der Maus ins Rathaus“ abzuwickeln. Näheres hierüber finden Sie auf unse-rer Homepage https://www.neudrossenfeld.de/onlineservice.php


Autor: Gemeinde Neudrossenfeld